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BEITRAGSORDNUNG

§ 1 Grundlage

Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder sowie die Gebühren für die 3-monatige Probezeit und die Aufnahme in den Verein. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit geändert werden. Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 6, 9 IV e der Vereinssatzung in der Fassung vom 18.09.2022.

§ 2 Solidaritätsprinzip

Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.

§ 3 Beitragshöhe und Zahlungsform

Die Höhe der Beitragspflicht richtet sich nach dem Mitgliederstatus. Der Beitrag wird jährlich zum 1. Januar fällig. Die Beiträge sind in der folgenden Höhe zu entrichten:

Ordentliche Mitglieder

¨     Einzelmitgliedsbeitrag           40,00 €

¨     Familienmitgliedsbeitrag       60,00 €

Jugendliche Mitglieder                 25,00 €

Fördermitglieder                            15,00 € (dieser Beitrag kann auf freiwilliger Basis erhöht werden)

Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni des Jahres ist der volle, danach der halbe Jahresbeitrag zu zahlen. Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.

Die Mitgliedsbeiträge sind mittels SEPA-Lastschriftverfahren zu zahlen. Für Beitragsrückstände werden Mahngebühren erhoben. Die Mitglieder müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren.

Das Vereinskonto wird bei der Volksbank Raiffeisenbank Würzburg eG geführt.
IBAN: DE41 7909 0000 0000 1681 65        
BIC: GENODEF1WU1

§ 4 Gebühren und Zahlungsform

Folgende Gebühren werden im Verein erhoben:

¨     3-monatige Probezeit                                                70,00 €

¨     Aufnahmegebühr nach erfolgreicher Probezeit       150,00 €

Gebühren sind per Überweisung auf das Vereinskonto (s.o. § 3) zu entrichten.

§ 5 Datenverarbeitung

Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.

§ 6 Vereinsaustritt

Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 07.07.2024 in Kraft.