§ 1 Grundlage
Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder sowie die Gebühren für die 3-monatige Probezeit und die Aufnahme in den Verein. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit geändert werden. Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 6, 9 IV e der Vereinssatzung in der Fassung vom 18.09.2022.
§ 2 Solidaritätsprinzip
Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.
§ 3 Beitragshöhe und Zahlungsform
Die Höhe der Beitragspflicht richtet sich nach dem Mitgliederstatus. Der Beitrag wird jährlich zum 1. Januar fällig. Die Beiträge sind in der folgenden Höhe zu entrichten:
Ordentliche Mitglieder
¨ Einzelmitgliedsbeitrag 40,00 €
¨ Familienmitgliedsbeitrag 60,00 €
Jugendliche Mitglieder 25,00 €
Fördermitglieder 15,00 € (dieser Beitrag kann auf freiwilliger Basis erhöht werden)
Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni des Jahres ist der volle, danach der halbe Jahresbeitrag zu zahlen. Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.
Die Mitgliedsbeiträge sind mittels SEPA-Lastschriftverfahren zu zahlen. Für Beitragsrückstände werden Mahngebühren erhoben. Die Mitglieder müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren.
Das Vereinskonto wird bei der Volksbank Raiffeisenbank Würzburg eG geführt.
IBAN: DE41 7909 0000
0000 1681 65
BIC: GENODEF1WU1
§ 4 Gebühren und Zahlungsform
Folgende Gebühren werden im Verein erhoben:
¨ 3-monatige Probezeit 70,00 €
¨ Aufnahmegebühr nach erfolgreicher Probezeit 150,00 €
Gebühren sind per Überweisung auf das Vereinskonto (s.o. § 3) zu entrichten.
§ 5 Datenverarbeitung
Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.
§ 6 Vereinsaustritt
Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 07.07.2024 in Kraft.