I. Diese Reisekostenordnung gilt für alle aktiven Mitglieder des Mantrailing Würzburg e.V. - Rettungshundestaffel.
II. Jedes der unter Punkt I. genannten Mitglieder erhält im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Vereins eine Erstattung der Fahrtkosten, die im Rahmen der Vereinstätigkeit entstanden sind.
III. Zu den erstattungsfähigen Fahrtkosten gehören insbesondere: Fahrten (Hin- und Rückfahrt) zum Training, Fahrten zu Einsätzen, Fahrten zu Fort- und Weiterbildungen sowie Fahrten zu Sitzungen des Vereins. Es sind so weit als möglich Fahrgemeinschaften zu bilden.
IV. Der Erstattungsbetrag richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Finanzbehörde. Derzeit sind dies 0,30 € pro gefahrenen Kilometer.
V. Der Verein erstattet maximal Gesamtfahrtkosten i. H. v. 90 % des Kassenbestandes (Stichtag: 20.01. des Folgejahres). Hierzu müssen alle Fahrtkostenabrechnungen in der Zeit vom 02.01. bis 15.01. des Folgejahres beim Vorsitzenden eingegangen sein. Als Fahrtkostenabrechnung wird die Vorlage des Trainingstagebuchs anerkannt.
VI. Den Mitgliedern des Vereins steht es frei, auf die Auszahlung der Fahrtkosten zu verzichten. In diesem Falle erhalten die Mitglieder eine Spendenbescheinigung über den Verzicht auf Aufwendungen. Der Verzicht auf Aufwendungen ist dann nicht möglich, wenn nur ein Mitglied die Auszahlung der Reisekosten verlangt.
VII. Diese Reisekostenordnung wurde am 15.12.2019 vom Vorstand beschlossen und gilt bis auf Widerruf.
Der Vorstand