Momo, ein American Akito Inu-Rüde, ist ein begeisterter Mantrailer.

REISEKOSTENORDNUNG

§ 1 Grundlage

Diese Reisekostenordnung gilt für alle aktiven Mitglieder des Mantrailing Würzburg e.V.. Jedes aktive Mitglied erhält im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Vereins eine Erstattung der Fahrtkosten, die im Rahmen der Vereinstätigkeit entstanden sind.

 

§ 2 Erstattungsfähige Reisekosten

Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen. Der Erstattungsbetrag richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Finanzbehörde. Derzeit sind dies 0,30 € pro gefahrenen Kilometer.
Der Verein erstattet maximal Gesamtfahrtkosten i. H. v. 90 % des Kassenbestandes (Stichtag: 20.01. des Folgejahres). Hierzu müssen alle Fahrtkostenabrechnungen in der Zeit vom 02.01. bis 15.01. des Folgejahres beim Vorsitzenden eingegangen sein. Als Fahrtkostenabrechnung wird die Vorlage des Trainingstagebuchs anerkannt.

§ 3 Freiwillige Verzichtserklärung

Den Mitgliedern des Vereins steht es frei, auf die Auszahlung der Fahrtkosten zu verzichten. In diesem Falle erhalten die Mitglieder eine Spendenbescheinigung über den Verzicht auf Aufwendungen. Der Verzicht auf Aufwendungen ist dann nicht möglich, wenn nur ein Mitglied die Auszahlung der Reisekosten verlangt.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 07.07.2024 in Kraft.